Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ist mit der letzten Gesundheitsreform am 1.4.2007 als individueller Leistungsanspruch in das Sozialgesetzbuch V eingeführt worden. Ziel der SAPV ist eine ambulante bedarfsgerechte Betreuung, insbesondere auch, um unnötige Krankenhauseinweisungen am Lebensende zu vermeiden.