Unsere Praxis ist eine alteingesessene Hausarztpraxis in Hannover-Waldheim. Seit dem 1. Januar 2014 sind wir in unseren Praxisräumen in der Liebrechtstraße 60 als Gemeinschaftspraxis mit den Schwerpunkten Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Palliativmedizin tätig.
Auf unserer Homepage haben wir für Sie Informationen zu unserer Praxis, zu unseren Leistungen und zu den
Notdiensten zusammengestellt. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gern an, wir als Team heißen Sie herzlich
willkommen.
Heike Brinkmann und Simona Ceccarelli und das Praxis-Team
Liebe Patienten und Patientinnen,
ab sofort sind wir verpflichtet, Rezepte für Kassenpatienten auf elektronischem Weg zu versenden (eRezept).
Voraussetzung für die Erstellung eines e-Rezeptes:
Zur Ausstellung eines Rezeptes benötigen wir zwingend einmalig die Versichertenkarte am Anfang des Quartals (jeweils 01.01. | 01.04. | 01.07. | 01.10.). Sollte uns diese nicht vorliegen oder gesperrt sein, können wir keine Rezepte erstellen.
Bestellen Sie dann Ihre Rezepte, wie gehabt, auf dem Bestelltelefon mit der Nummer: 0511 – 228 40 61
eRezepte müssen stets von einem Arzt digital signiert werden und sind dann in 1 – 2 Werktagen in der Apotheke Ihrer Wahl mit der Versichertenkarte abrufbar.
Privatrezepte, Hilfsmittel und sonstige Verordnungen (z.B. Blutzuckerteststreifen) müssen bis auf weiteres in Papierform erstellt werden.
Liebe Patienten und Patientinnen,
die Feststellung einer Behandlungsnotwendigkeit und einer Terminvermittlung liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit des Hausarztes. Weder der Wunsch eines Facharztes noch eines Patienten, sondern allein die medizinische Notwendigkeit bestimmt, ob der Hausarzt eine Vermittlung vornehmen darf. Die Erstellung von Notfallüberweisungen für Routinekontrollen auf Wunsch von Facharztpraxen ist ausdrücklich nicht erlaubt.
Wenn der Hausarzt eine direkte Vermittlung für erforderlich hält, organisiert er (oder eine Mitarbeiterin) eine konkreten Termin beim Facharzt und teilt dem Patienten das Datum, die Uhrzeit und die behandelnde Facharztpraxis mit.
Die Ausstellung eines Überweisungsscheins ist zwingend erforderlich.
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